Teilnahmebedingungen für Seminare

Veranstalter:
Hundehort Kiel
Jan Benn
Holmredder 177
24107 Kiel



Die vereinbarte Leistung ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung aufgrund derer sich der Teilnehmer angemeldet hat.


Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht durch das Einsenden der Anmeldung nicht. Die Teilnahme kann nur erfolgen, wenn Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die Teilnahmegebühr ist rechtzeitig, wie in der Bestätigung angegeben, per Überweisung zu entrichten. Die Gebühr beinhaltet lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung und versteht sich somit exklusive anderer, möglicherweise im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehender Kosten. Die Teilnahme ist nicht auf andere Personen übertragbar.


Der Veranstalter kann die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn z.B. bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Krankheit bzw. Ausfall des Referenten oder Veranstaltungsleiters stornieren. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesen Fällen zu 100% an die Teilnehmer zurückgezahlt. Darüber hinaus werden Ersatzansprüche, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt.


Die Teilnahme kann ausschließlich auf dem schriftlichen Weg (in Papierform) abgesagt werden, wobei das Eingangsdatum des Schriftstückes beim Veranstalter Gültigkeit findet.
Beim Rücktritt von der Teilnahme:
  • früher als acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten.
  • 8-6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20 % der Teilnahmegebühr fällig.
  • 5-3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
  • 2 Wochen und weniger vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.




Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich nur auf Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt wurden. Die Teilnahme geschieht somit auf eigene Gefahr.
Gerade hinsichtlich mitgebrachter Hunde wird ausdrücklicher darauf hingewiesen, dass für diese eine Haftpflichtversicherung sowie vollständiger Impfschutz bestehen muss. Der Hundehalter haftet selbst für Sach- und Personenschäden, die durch den mitgebrachten Hund entstanden sind. Ebenso ist vom Besitzer ein gültiger Impfpass mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen.

Im Übrigen finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

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